Das in der Natur vorhandene Sonnenlicht beinhaltet sichtbare und für den Menschen unsichtbare Lichtanteile. Der Bereich des für den Menschen sichtbaren Lichtes liegt in einem Bereich von etwa 380 nm bis 750 nm. Bereiche darunter, bspw. Ultraviolett, werden vom menschlichen Auge nicht wahrgenommen, sind aber durchaus vorhanden, wenn auch ausserhalb des sichtbaren Spektrums. Elektromagnetische Wellen oberhalb von 730 nm bis 1.000 nm werden als Infrarotlicht bezeichnet. Diese Wellen sind, im Vergleich zu bspw. ultraviolettem Licht, für das menschliche Auge nicht schädlich und können nutzbar gemacht werden.
Kameras und Infrarotlicht
Ein CCD (Charged Coupled Device) besitzt in der Regel eine spektrale Empfindlichkeit weit oberhalb der genannten 730 nm des menschlichen Auges, so dass die, für den Menschen unsichtbaren Teile des Lichtes, zur Erzeugung von Videobildern genutzt werden können. Wird eine Szenerie mit einer Wellenlänge von 880 nm ausgeleuchtet, so entsteht auf dem CCD ein vollkommen einwandfreies Videobild. Jedoch bleibt dem menschlichen Auge die „taghelle“, unsichtbare Beleuchtung verborgen.